Firmennachfolge jetzt regeln!

Bis zum 30. Juni 2016 sollte jeder selbständige Unternehmer, Handwerksmeister, Freiberufler – gleichgültig ob als GmbH oder Personengesellschaft organisiert – sowie die künftigen Nachfolger, Erwerber oder Erben die Nachfolge für ihr berufliches Lebenswerk durch individuelle Vereinbarungen regeln.

Unternehmer in Deutschland haben seit Jahren das Problem überhaupt geeignete Käufer oder Nachfolger für Ihr Unternehmen, das sie häufig als Lebenswerk mit Blut, Schweiß und Tränen aufgebaut haben, zu finden. Gleichzeitig verdient der deutsche Fiskus bei jeder Unternehmensnachfolge durch die Erhebung zusätzlicher Einkommen- und Erbschaft- oder Schenkungssteuer kräftig mit. Dadurch wird es immer schwieriger für jeden Unternehmer – gleich in welcher Rechtsform, sein Unternehmen zu angemessenen Bedingungen auf einen oder mehrere Nachfolger steuerneutral zu übertragen und vom erzielten Gewinn – nach Steuern – einen bedeutenden Betrag zu erzielen.

Zusätzlich gibt es eine aktuelle Unsicherheit für die Unternehmer in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2014 – Az 1 BvL 21/12 – entschieden, dass die vom Gesetzgeber erst 2009 neu eingeführten Begünstigungen der Übertragung von Betriebsvermögen – gleich in welcher Rechtsform – in den §§ 13a und 13b und 19 Absatz 1 Erbschaftsteuergesetz (2009) im wesentlichen verfassungswidrig seien und zugleich den Gesetzgeber aufgefordert die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formulieren. Für diese Neuregelung hatte das BVerfG dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.06.2016 eingeräumt. Diese Frist erschien zum damaligen Zeitpunkt allen Gesetzgebungsorganen als ausreichend. Trotz eines Gesetzesvorschlages der Bundesregierung haben sich jedoch bis zum heutigen Tag Bund und Länder auf keine neue Fassung der als verfassungswidrig bezeichneten Regelungen einigen können.

Das in Rede stehende Steueraufkommen ist sehr hoch, die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungsteuer kommen allein den Ländern zu gute kommen. Zudem geht es auch um die Vermeidung der Abwanderung von einkommensstarken Unternehmern in das europäische Ausland – wo eine solch hohe Steuerbelastung nicht existiert.

Durch das Tauziehen zwischen Bund und Ländern stellt sich für jeden Unternehmer in Deutschland die Frage, was geschieht, wenn es dem Gesetzgeber nicht gelingen sollte, bis zum 30. Juni 2016 die zwingend erforderlichen Neuregelungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu verabschieden und in Kraft zu setzen.

Während ein Teil der Fachwelt behauptet, es würden alle Vergünstigungen, die als verfassungswidrig eingestuft worden sind, ersatzlos entfallen, hat der Pressesprecher des BVerfG in einem Artikel der FAZ vom 30.03.2016 auf Nachfrage geantwortet, dass aus Sicht des BVerfG gar nichts passieren wird. Das könnte bedeuten, dass das bisherige Recht bis zu einer Neuregelung unverändert Anwendung finden würde.

Diese Patt-Situation führt aktuell zu erheblichen Unsicherheiten bei Projekten der Firmennachfolge, die allein durch fachliche kompetente und umfängliche Beratung mit rechtzeitiger Gestaltung durch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bis zum 30. Juni 2016 zu lösen ist.

Die mrb Nr.1 Steuerberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft , vertreten durch WP – StB – RA Martin Andreas Ruhnke und StB Regina Bauder, in Berlin, berät seit Jahren umfassend Unternehmer, die sowohl die passende Rechtsform als auch die für sie steueroptimale Übertragung ihres Unternehmens auf die nächste Generation kennenlernen und umsetzen will.

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